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STRAFRECHT

Strafrechtliche Beratungen

Das Strafrecht ist ein selbstständiger Teil des Öffentlichen Rechts, welches sich vor allem in zwei Hauptzweige gliedert:
- Formelles Strafrecht (Strafverfahrensrecht)
- Materielles Strafrecht (Tatbestand + Straffolgen)

Folgend nur eine Liste von Stichwörtern, die das Ausmaß erahnen lassen, was möglicherweise alles zu berücksichtigen ist:




 

Beratung bei:

Beschuldigter im Ermittlungsverfahren
Unbeteiligter im Ermittlungsverfahren
Vernehmung
Haftbefehl
Durchsuchungen
Blutprobe
Erkennungsdienstliche Maßnahmen
Abhören von Gesprächen
Beschlagnahmung
Körperliche Untersuchungen
Verhalten als Zeuge
Schweigerecht
Strafanzeige, Strafantrag
Vertrauliche Anzeige
Akteneinsicht durch den Anwalt
Einspruchsfristen
Verhalten in der Verhandlung
Vereidigung
Schadensersatz
Welche Beweismittel dürfen herangezogen werden
Berufung
Revision
Was kann man gegen ein rechtskräftiges Urteil machen
uvm.



 

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