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FAMILIENRECHT

Familienrechtliche Beratungen

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus regelt es aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen, wie Pflegschaft, Adoption und Betreuung.
Neben der Rechtsberatung helfen wir Ihnen auch gerne in unserer Eigenschaft als Mediator bei der eigenständigen Suche der (Streit-)Parteien, nach einer einvernehmlichen Lösung, die allen Interessen gerecht wird. Hierfür steht eine kooperative außergerichtliche Streitbeilegung, i. S. eines flexiblen Streitbeilegungsverfahrens, das von uns geleitet wird.




 

Scheidung

Die Scheidung kann von einem der Ehegatten beantragt werden. Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der andere Ehegatte benötigt, wenn er mit der Scheidung einverstanden ist, oder ihr zumindest nicht widerspricht, keinen eigenen Rechtsanwalt - auf diese Weise lassen sich Kosten sparen. Aus welchem Grund die Ehe gescheitert ist, darauf kommt es nicht an, weil eine Schuldzuweisung, wie früher einmal üblich, nicht mehr stattfindet.

Als Scheidungsvoraussetzung sollten die Eheleute bereits ein Jahr getrennt gelebt haben. So schreibt es das Gesetz jedenfalls vor. Diese Trennung vollzieht sich gewöhnlicherweise dadurch, dass ein jeder in seiner eigenen Wohnung gelebt hat. In Ausnahmefällen ist ein Getrenntleben innerhalb der gemeinsamen ehelichen Wohnung durchaus gegeben.

Unzumutbare Härtefälle ermöglichen es, auch bereits vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres, geschieden zu werden.




Unterhalt

Jeder Ehegatte ist verpflichtet, den anderen zu unterstützen, auch finanziell - vorausgesetzt, dazu wirtschaftlich in der Lage zu sein und der andere seine Bedürftigkeit darlegt und unter Beweis stellt. Diese Pflicht besteht während der gesamten Ehe, also auch während der Trennungszeit, das heißt, bis zur rechtskräftigen Scheidung und manchmal auch darüber hinaus (minderjährige Kinder, Krankheit usw.).

Ob eine solche Unterhaltsverpflichtung besteht, wieviel der Leistungsfähige zahlen muss und der Bedürftige verlangen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Vor allem natürlich von dem Einkommen, aber auch davon, ob noch andere finanzielle Belastungen, weitere Unterhaltszahlungen, Tilgung von Krediten usw., zu berücksichtigen sind.

Selbstverständlich sind auch Eltern verpflichtet, ihre sowohl minderjährigen als auch volljährigen Kinder zu unterstützen, wobei es heute keine Rolle mehr spielt, ob es sich um eheliche oder nichteheliche Kinder handelt. Auch hier kommt es darauf an, wie hoch das Einkommen des jeweiligen Elternteils ist, wie hoch der Bedarf des Kindes, der sich nach dem jeweiligen Alter richtet usw.

Umgekehrt besteht jedoch auch die Verpflichtung zur Unterhaltszahlung der Kinder, wie in den letzten Jahren zunehmend zu beobachten, an die Eltern. Insbesondere bei Eintritt eines Pflegefalls oder bei Heimunterbringung, weil diejenigen Kosten die Rentenansprüche und Leistungnen aus der Pflegeversicherung in den meisten Fällen übersteigen.




Sorgerecht

Lassen sich die Eltern scheiden, sieht die gesetzliche Regelung vor, daß beide Elternteile sorgeberechtigt bleiben, auch wenn das Kind bei dem einen oder anderen Elternteil lebt. Manchmal gibt es aber Probleme zwischen den Elternteilen, Entscheidungen das Kind betreffend, oder den Kontakt, den sogenannten Umgang mit dem Kind. Kommt es zwischen den Eltern zu keiner einvernehmlichen Einigung, entscheidet das Familiengericht.

Bei nichtehelichen Kindern ist in der Regel nur die Mutter sorgeberechtigt, es sei denn, sie hat den Vater ausdrücklich in die Ausübung des Sorgerechts miteinbezogen. Aber auch wenn dies nicht der Fall ist, hat das Kind einen Anspruch darauf, Umgang mit dem Vater zu haben, der dieses Recht unter Umständen gerichtlich durchsetzen muss.




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