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Gesellschaftsrecht
Verkehrsrecht

GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaftliche Beratung

Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Rhein-Erft-Kreis Unternehmen umfassend bei Vertragsverhandlungen, Vertragsgestaltungen, Projektplanungen und Konzeptionen. Sie übernimmt dabei regelmäßig die nachfolgend exemplarisch aufgeführten Aufgaben:




 

alle Gesellschaftsformen

Vertragsgestaltung und Gründung
Organisation von Unternehmen
Projektabwicklung und Vertragsgestaltung
Beratung bei Gesellschafterwechsel
Haftungsfragen während der Gründungsphase
Kauf und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften
Umwandlung von Gesellschaften
Unternehmensbewertung und Due Diligence in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern steuerrechtliche Fragestellungen
Verhaltensweise in der Krise
Auseinandersetzung und Liquidation von Gesellschaften



Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Entwurf von Satzungen
ausgewählte steuerrechtliche Probleme



Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)

Entwurf von GmbH-Gesellschaftsverträgen
Anstellungsverträge für GmbH-Geschäftsführer



Aktiengesellschaft (AG)

Satzungen für Aktiengesellschaften
Gründung "kleiner Aktiengesellschaften"
Geschäftsordnungen für Vorstand und Aufsichtsrat
Beratung für die Vorbereitung und Leitung von Hauptversammlungen
Planung und Durchführung von Kapitalerhöhungen
Projektierung, Finanzierung und Durchführung des Going Public
Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder



 

Soweit möglich, können die zuvor genannten Dienstleistungen auch online über das Internet erbracht werden. So läßt sich etwa die Abstimmung von Vertragsentwürfen via Chat oder Application Sharing und per Überarbeitung ausgetauschter Dokumente ohne Zeitverlust und Ihrem House Stile angepasst, bewerkstelligen.




 

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